Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag abschließen, haben beide Parteien Rechte & Pflichten, an die sie sich halten müssen.
Arbeitnehmer
- Der Arbeitnehmer muss seine volle Arbeitskraft im Betrieb einbringen.
- Er hat die Weisungen des Arbeitsgebers zu befolgen.
- Der Arbeitnehmer besitzt eine Treue- & Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Betrieb.
- Jeder Arbeitnehmer hat die Pflicht, seinem Betrieb keinen Schaden zuzufügen.
Arbeitgeber
- Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die vereinbarte Vergütung an den Arbeitnehmer zu zahlen.
- Seine Pflicht ist auch, Urlaub und die Einsicht in die Personalakte zu gewähren.
- Weitere Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer sind: Fürsorgepflicht, Gleichbehandlungspflicht & Beschäftigungspflicht.
- Das Recht des Arbeitgebers ist die Weisungsbefugnis, sein Direktionsrecht.
- Er besitzt auch eine Informations- und Anhörungspflicht gegenüber seinen Mitarbeitern.
Wenn sich beide Seiten daran halten, dann sind das tolle Voraussetzungen für ein gelungenes Arbeitsverhältnis./AS